Wer ist IHK-zugehörig?
Handelsregisterunternehmen
sind Vollkaufleute, deren Geschäftsumfang einen in vollkaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert. (Eintrag im Handelsregister)
Kleingewerbetreibende
sind Gewerbebetriebe, deren Geschäftsumfang einen in vollkaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb nicht erfordert. (Kein Eintrag im Handelsregister)
Gemischt-gewerbliche Unternehmen
die aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit sowohl Mitglied der Handwerkskammer, als auch der Industrie- und Handelskammer sind.
Beispiel:
- Gaststätte mit Metzgerei
- Kraftfahrzeughandel mit Reparaturwerkstatt
- Elektroeinzelhandel mit Installation
Apotheken
Freie Berufe in der Rechtsform einer GmbH
IHK-Mitgliedsbestätigung
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