Noch im zweiten Quartal dieses Jahres möchte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen im Bereich des Steuerrechts (sog. Omnibus on Taxation) vorlegen.
Ziel ist es, Unternehmensaktivitäten im Binnenmarkt zu erleichtern und deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Die Funktionsweise des europäischen Rechtsrahmens für die Unternehmensbesteuerung soll verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die EU-Vorschriften zu Mutter- und Tochtergesellschaften, Zinsen und Lizenzgebühren, Fusionen, Streitbeilegungsmechanismen und die Verhinderung von Steuervermeidung. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Konsultation bis zum 16. März 2026 eröffnet.
Die IHK möchte in diesem Zusammenhang die Interessen und Bedürfnisse der IHK-angehören Unternehmen zu Gehör bringen. Bitte teilen Sie uns Ihre Hinweise bis zum 06.03.2026 mit.
Der allgemeine Aufruf zur Rückmeldung mit weiteren Hinweisen ist auf der Website der EU-Kommission abrufbar: Vereinfachung der EU-Vorschriften im Bereich der direkten Steuern – Omnibus-Paket.
Hinweis: Unternehmen haben die Möglichkeit, auch direkt an der Befragung teilzunehmen, müssen sich hierzu aber registrieren.
Bislang bei der EU-Kommission eingegangene Rückmeldungen von Stakeholdern haben Änderungsbedarf an folgenden EU-Regelungen bzw. in Bezug auf folgende Sachverhalte angemahnt:
- Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlage für kleine Unternehmen (HOT);
- Besteuerung von nicht-realisierten Kapitalgewinnen (die das EU-Recht zumindest nicht vorschreibt) ist problematisch;
- Steuervereinfachung nicht um den Preis größerer "Steuerschlupflöcher";
- Besteuerung erst bei Ausschüttung ("Modell Estland").
Ansprechpartner:
Cornelia Becker-Folk
Assessorin jur.
Referentin Recht und Steuern
Tel. 0931 4194-383
E-Mail: cornelia.becker-folk@wuerzburg.ihk.de