Laufendes Verfahren

Von Mainaustraße kommend, Haus A mit Schriftzug IHK

2. Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote, RED III, Verkehr

Das „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ zielt auf die Umsetzung der überarbeiteten EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) und der ReFuelEU-Aviation-Verordnung ab. Die THG-Quote wird bis 2040 aktualisiert, um den Verkehrssektor stärker in die Erreichung der Klimaziele einzubinden.

Die Wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

  • Stufenweise Erhöhung der Treibhausgasminderungs-Quote bis 2040: Die Quote zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor wird bis zum Jahr 2040 kontinuierlich erhöht (von 10,6 % im Jahr 2025 auf 53 % im Jahr 2040). Damit soll ein Anteil erneuerbarer Energien von über 77 % im Verkehr erreicht werden.
  • Geltung über alle Verkehrsbereiche hinweg: Die THG-Quote wird künftig nicht mehr nur im Straßenverkehr, sondern auch für den Luft- und Seeverkehr verpflichtend. Anbieter von Kraftstoffen in allen Verkehrssektoren sind somit gleichermaßen zur Emissionsminderung verpflichtet.
  • Verpflichtende Unterquote für E-Fuels und grünen Wasserstoff: Erstmals wird eine Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs eingeführt, darunter fallen synthetische Kraftstoffe und grüner Wasserstoff. Diese Unterquote beginnt 2026 mit 0,1 % und steigt bis 2040 auf 12 %.
  • Neue Regelungen für den Flugverkehr: Die bisher gesonderte Quote für E-Fuels im Luftverkehr entfällt. Stattdessen gelten einheitliche Quoten über alle Sektoren. Gleichzeitig werden die Vorgaben der ReFuelEU-Aviation-Verordnung national umgesetzt, mit klaren Berichtspflichten und empfindlichen Strafzahlungen bei Nichterfüllung.
  • Höhere Anteile fortschrittlicher Biokraftstoffe: Auch die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe, z. B. aus Abfallstoffen, wird ausgebaut. Gleichzeitig wird die bisherige Doppelanrechnung gestrichen, sodass diese Kraftstoffe real eingesetzt werden müssen.
  • Verbot bestimmter Rohstoffe aus Nachhaltigkeitsgründen: Kraftstoffe auf Basis von Sojaöl sowie Reststoffen der Palmölproduktion dürfen künftig nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden. Zudem sinkt die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen schrittweise.
  • Striktere Nachhaltigkeitskontrollen: Künftig dürfen nur noch Kraftstoffe angerechnet werden, deren Produktion durch staatlich begleitete Vor-Ort-Kontrollen überprüfbar ist. Zusätzlich müssen alle relevanten Mengen in die EU-weite Unionsdatenbank eingetragen werden.
  • Anrechenbarkeit von Strom bleibt, aber mit abnehmendem Faktor: Strom, der in Elektrofahrzeugen verwendet wird, bleibt anrechenbar auf die Quote. Der ursprünglich erhöhte Anrechnungsfaktor sinkt jedoch schrittweise ab – von Faktor 3 im Jahr 2024 auf Faktor 1 ab dem Jahr 2035.
  • Strengere Anforderungen an Zertifizierungen: Nur noch akkreditierte und durch nationale Behörden anerkannte Zertifizierungsstellen dürfen Nachhaltigkeitsnachweise ausstellen. Neue Anforderungen an Qualität, Überprüfung und Transparenz sollen Missbrauch verhindern.
  • Sanktionen bei Verstößen gegen die Quote: Wer gegen Meldepflichten oder Vorgaben zur Quote verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Auch die Kontrolle der Zertifizierer wird verschärft – etwa durch unangekündigte Prüfungen und Auskunftspflichten.

Falls Sie zum geplanten Positionspapier Anmerkungen haben, freuen wir uns auf Rückmeldung bis einschließlich 10. Juli 2025.

Ihre Ansprechpartnerin: 

Jacqueline Escher 
Referentin Umwelt und Energie 
Tel. 0931 4194-364 
E-Mail: jacqueline.escher@wuerzburg.ihk.de