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Gründungsvoraussetzungen
Anmeldung
Den Beginn eines jeden stehenden Gewerbes müssen Sie bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde/Stadt gewerberechtlich anmelden. In elektronischer Form werden regelmäßig die weiteren Stellen wie das Finanzamt, die IHK, die HWK, die Berufsgenossenschaft u. s. w. informiert.
Achten Sie bitte darauf, dass die öffentlichen Stellen benachrichtigt werden. Müssen Sie annehmen, dass eine Behörde wie beispielsweise das Finanzamt keinen Durchschlag der Gewerbeanmeldung erhalten hat, sind Sie zur Benachrichtigung verpflichtet.
Wer neben dem stehenden Gewerbe ein Reisegewerbe (Vertrieb ohne vorhergehende Bestellung) betreiben will, benötigt von der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadt) zusätzlich eine Reisegewerbekarte.
Steuerlicher Erfassungsbogen
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt
Wichtige Änderungen für Existenzgründer
ab 1. Januar 2021 Existenzgründer müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO) – Stichwort steuerlicher Erfassungsbogen.
Abgefragt werden hier z. B. der voraussichtliche Umsatz und der erwartete Gewinn. Weiterhin möchte das Finanzamt gern wissen, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln und Ihre Umsätze besteuern möchten. Deshalb sollte das Thema "Steuern" bereits vor dem eigentlichen Unternehmensstart auf der Prioritätenliste mit ganz oben stehen.
Diese Auskünfte sind seit dem 01.01.2021 in folgenden Fällen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b Satz 2 AO): Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen); Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft; Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht grundsätzlich das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern. Ausführliche Informationen finden Sie hier auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Ansprechpartner

Larissa Vogel
Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Referentin Existenzgründung
- Start-up
- Existenzgründung
- Coachingprogramme
Würzburg
Telefon: 0931 4194-302
E-Mail: larissa.vogel@ wuerzburg.ihk.de
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Sonja Weigel
Referentin Existenzgründung und Unternehmensförderung
- Existenzgründung & Unternehmensnachfolge
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- Einheitlicher Ansprechpartner
Würzburg
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E-Mail: sonja.weigel@ wuerzburg.ihk.de
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Ralf Hofmann
Diplom-Volkswirt
Referent Existenzgründung und Unternehmensförderung
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Simon Suffa
Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle Schweinfurt
- Existenzgründung, Finanzierung und Unternehmensförderung
- Standortentwicklung, Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung
- Verkehrsfragen, Stadtmarketing, Handel, Mittelstandsfragen, Stadt- und Landkreis Schweinfurt
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-611
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