Wer eine Gaststätte (ein Gaststättengewerbe) betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes. Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Gaststättenunterrichtung ist bei derjenigen IHK zu absolvieren, in deren Bezirk das Gaststättengewerbe ausgeübt wird bzw. werden soll. Unsere Termine zur Gaststättenunterrichtung finden Sie im Anmeldeformular (nach Umstellung auf ein Online-Anmeldesystem direkt im Anmeldeprozess). Eine schriftliche Anmeldung ist bis spätestens eine Woche vor Ihrem Wunschtermin erforderlich (vorbehaltlich freier Kapazität). Später eingehende Anmeldungen werden für den nächstverfügbaren Termin vorgemerkt. Sie erhalten ein schriftliches Einladungsschreiben. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.
Wir können die Bescheinigungen erst nach erfolgtem Zahlungseingang übersenden.
Die Gebühr ist am Tag der Unterrichtung in bar zu begleichen.
Dauer:
08:15 Uhr - 13:45 Uhr
Preis: 55,00 €
Dolmetscherunterrichtungen
Um die Unterrichtung zu besuchen ist es erforderlich, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind um die Unterrichtung inhaltlich zu verstehen.
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit an einer internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Fremdsprache teilzunehmen.
Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen in chinesisch, englisch, griechisch, italienisch und türkisch finden bei der IHK München statt. Anmeldung über Marianne Hasenstab marianne.hasenstab@ oder Tel. 089 5116-1251. muenchen.ihk.de
Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen in vietnamesisch, polnisch, ungarisch, thailändisch und rumänisch finden bei der IHK Nürnberg statt. Anmeldung über Sonja Schmidt sonja.schmidt@ oder Tel. 0911 1335-380. nuernberg.ihk.de
Merkblatt, Anmeldeformular, Termine, Ersatzbescheinigung
- Anmeldeformular GaststättenunterrichtungAnmeldeformular zur Gaststättenunterrichtungpdf, 108 KB
- Merkblatt GaststättengewerbeAktuelle Informationen und Voraussetzungen für die Gastronomie.pdf, 162 KB
- Zweitschriftenanforderung und Gleichwertigkeitsbescheinigungen GaststättenunterrichtungHiermit können Sie eine Ersatzbescheinigung bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigungen für die Gaststättenunterrichtung anfordernpdf, 86 KB
Ansprechpartner

Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@ wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular

Birgit Rosenzweig
Sachbearbeiterin Infotheke
Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-613
E-Mail: birgit.rosenzweig@ wuerzburg.ihk.de
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Simone Diehm
Fachkauffrau für Büromanagement (IHK)
Sachbearbeiterin Infotheke
Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-613
E-Mail: simone.diehm@ wuerzburg.ihk.de
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Sophie Gopp
Beraterin Recht und Steuern
Würzburg
Telefon: 0931 4194-316
E-Mail: sophie.gopp@ wuerzburg.ihk.de
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