Gaststättengewerbe
Wer eine Gaststätte (ein Gaststättengewerbe) betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes.
Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
Weitere Infos zum Gaststättengewerbe und der Erlaubnis finden Sie in unserem Merkblatt hier im Anhang.
Merkblatt, Ersatzbescheinigung
- Merkblatt GaststättengewerbeAktuelle Informationen und Voraussetzungen für die Gastronomie.pdf, 162 KB
- Zweitschriftenanforderung und Gleichwertigkeitsbescheinigungen GaststättenunterrichtungHiermit können Sie eine Ersatzbescheinigung bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigungen für die Gaststättenunterrichtung anfordernpdf, 85 KB
Ansprechpartner

Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@ wuerzburg.ihk.de
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Birgit Rosenzweig
Beraterin Infotheke Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-613
E-Mail: birgit.rosenzweig@ wuerzburg.ihk.de
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Simone Diehm
Fachkauffrau für Büromanagement (IHK)
Beraterin Infotheke Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-613
E-Mail: simone.diehm@ wuerzburg.ihk.de
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Sophie Gopp
Beraterin Recht und Steuern
Würzburg
Telefon: 0931 4194-316
E-Mail: sophie.gopp@ wuerzburg.ihk.de
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