Fortbildungsprüfung

§ 15 Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter.

Aus organisatorischen Gründen muss der vollständig ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich  bis zum Antrag auf Zulassung eingereicht werden. 

Ansprechpartner

Beschwerdemanagement Fortbildungsprüfung

Dr. jur. Alexander Zöller

Bereichsleiter Bildungsrecht und Projektmanagement
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Einsichtnahmen und Widerspruchsbearbeitung Fortbildungsprüfungen; Bearbeitung
  • Einsichtnahmen und Widerspruchsverfahren Berufsausbildung; Beratung und Begleitung
  • Klagen in den Bereichen Fortbildungsprüfungen, Berufsausbildung und Weiterbildung
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-556
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