Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter.
Aus organisatorischen Gründen muss der vollständig ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich bis zum Antrag auf Zulassung eingereicht werden.
Bereichsleiter Bildungsrecht und Projektmanagement
Würzburg