Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Bitte beachten Sie vor Anmeldung:
Falls Sie nicht im Gebiet der IHK Würzburg-Schweinfurt wohnen, benötigen Sie eine Freistellungserklärung Ihrer Heimat-IHK für die Anmeldung zur Prüfung.
Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das hier zum Download angebotene Anmeldeformular und die Kostenübernahmeerklärung für Ihr Unternehmen, falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt. Die Anmeldeunterlagen können Sie uns gerne per E-Mail senden.