Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin nach § 1 dienlich sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Ein letztmaliger Start der schriftlichen Prüfung war bis Herbst 2021 möglich.
Der Start der Projektarbeiten wird letztmalig im Herbst 2022 erfolgen. (Voraussetzung ist, dass die Prüfungsteile 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen sind)
Bitte beachten Sie vor Anmeldung:
Falls Sie nicht im Gebiet der IHK Würzburg-Schweinfurt wohnen, benötigen Sie eine Freistellungserklärung Ihrer Heimat-IHK für die Anmeldung zur Prüfung.
Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das hier zum Download angebotene Anmeldeformular und die Kostenübernahmeerklärung für Ihr Unternehmen, falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt. Die Anmeldeunterlagen können Sie uns gerne per E-Mail senden.