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Export
Einfuhrbestimmungen Drittland
Jedes Land legt selbst fest, welche Waren es die Grenze passieren lässt und was die Voraussetzungen dafür sind. Diese Einfuhrbestimmungen lassen sich untergliedern in allgemeine und spezifische. Die allgemeinen Bestimmungen sind bei jedem Import zu erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Waren es sich handelt. Damit sind beispielsweise die Bestandteile der Handelsrechnung gemeint und ob ein Ursprungszeugnis für den Import notwendig ist oder nicht.
Allgemeine Einfuhrbestimmungen
Die üblichen Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes sind dem Nachschlagewerk "K und M" (Konsulats- und Mustervorschriften Handelskammer Hamburg, ISBN 978-3-943011-10-4) zu entnehmen. Dort findet man in der Regel Hinweise auf die Erfordernisse unter anderem von:
- Handelsrechnungen (gegebenenfalls mit Beglaubigungen der Kammer bzw. konsularischen Legalisierungen)
- Ursprungszeugnisse (auszustellen von der Kammer)
- Warenverkehrsbescheinigungen (Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Zollfreiheiten oder -begünstigungen im Verkehr mit bestimmten Ländern erfüllt sind).
Hinweis:
Nach Möglichkeit sollte der Importeur im Bestimmungsland verbindlich vorgeben, welche Dokumente er für die Zollabfertigung benötigt.
Spezifische Einfuhrbestimmungen
Die spezifischen Bestimmungen sind abhängig von der Art der Ware und sind an die Zolltarifnummer gekoppelt. Sie legen beispielsweise fest, ob die Ware zertifiziert werden muss oder ob sie nur mit einer Genehmigung importiert werden darf.
Hinweise auf solche spezifischen Bestimmungen sind ebenfalls in den „K und M“ zu finden. Daneben betreibt die Europäische Kommission die „Access2Markets” Datenbank, die es ermöglicht, die konkreten Bestimmungen abzurufen. Sie erscheinen unter der Auswahl „Procedures and Formalities“, nach der Auswahl des Bestimmungslandes und der Eingabe der Zolltarifnummer.
Anprechpartner

Silvia Engels-Fasel
Assessorin jur.
Referentin International
Würzburg
Telefon: 0931 4194-247
E-Mail: silvia.engels-fasel@ wuerzburg.ihk.de
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Sonja Scheuermann
M.A. Political Science, LL.M. Eur.
Referentin International
Würzburg
Telefon: 0931 4194-325
E-Mail: sonja.scheuermann@ wuerzburg.ihk.de
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Johanna Thiemer
Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Beraterin International und Standortpolitik
Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-610
E-Mail: johanna.thiemer@ wuerzburg.ihk.de
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Anja Scheidt
Beraterin International
Würzburg
Telefon: 0931 4194-360
E-Mail: anja.scheidt@ wuerzburg.ihk.de
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