Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erlauben nach dem derzeitigen Stand die Durchführung aller IHK-Prüfungen und Unterrichtungen.
Seit Mai 2022 sind die Durchführung der Prüfungen unter den „Basisschutzmaßnahmen“ möglich. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen (Wahrung des Mindestabstands, Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in Innenräumen, freiwillige Hygienekonzepte) sind weiter dringend empfohlen (Die Kontrolle des 3G-Status entfällt). Bei Erkrankung mit Covid-19 oder einer positiven Testung gelten die aktuellen Vorgaben der Allgemeinverfügung „Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen“.
Sollte jedoch der Bayerische Landtag in den nächsten Wochen eine konkrete Gefahr für eine konkrete Gebietskörperschaft feststellen, können sich die Vorgaben in einem solchen Hotspot auch wieder verschärfen.Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich im Vorfeld der jeweiligen Prüfung über die geltenden Regelungen zu informieren. Nutzen Sie dazu diese Seite.
Hinweis an Prüfungsteilnehmer
An die Prüfungsteilnehmer geht die dringende Aufforderung, sich angesichts von anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Tritt die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer wegen Krankheit oder aus anderem Grund nach erfolgter Anmeldung zurück, so kann er grundsätzlich am nächsten regelmäßigen Prüfungstermin teilnehmen. Bei Sach- und Fachkundeprüfungen kann die Anmeldung für einen späteren verfügbaren Prüftermin erfolgen.
Besteht Maskenpflicht?
Es müssen innerhalb von Gebäuden und geschlossenen Räumen auf allen übrigen Verkehrs- und Begegnungsflächen (z. B. auf dem Weg vom/zum Prüfungsplatz) keine Masken getragen werden. Wir empfehlen Ihnen am Prüfungsplatz (egal, ob es sich um schriftliche, mündliche oder praktische Prüfungen handelt) mindestens eine medizinische Masken zu tragen.
Die Regelungen können an Prüfungsorten außerhalb der IHK, in anderer Form geregelt sein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vorsorglich eine FFP2-Maske mitzuführen.
Die Projektarbeit des Auszubildenden ist aufgrund der coronabedingten Umstände betrieblich nicht durchführbar. Was ist zu tun?
In diesem Fall muss mit der IHK Kontakt aufgenommen werden, damit über das weitere Prüfungsverfahren entschieden werden kann.