Hier ist zwischen Ausbildungs-, Fortbildungs- sowie Sach- und Fachkundeprüfungen zu unterscheiden:
Ausbildung
Für die Frühjahr 2020 ausgefallenen Zwischenprüfungen haben die Ausbildungsunternehmen keinen Gebührenbescheid erhalten. Die Frage einer Gebühr stellt sich somit nicht. Die bereits zugestellten Gebührenbescheide für die Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr 2020 und alle Abschlussprüfungen im Sommer 2020 behalten ihre Gültigkeit.
Fortbildung
Bei den Fortbildungsprüfungen, die bis zum 24.04.2020 stattfinden sollten, bleiben die Gebührenbescheide bestehen und gelten somit automatisch für Nachholtermin der Prüfung. Soweit Sie die durch den Bescheid festgelegten Gebühren noch nicht bezahlt haben, wird die Fälligkeit bis zur Wiederaufnahme der Prüfungsdurchführung aufgeschoben. Sollten Sie eine Rückzahlung des Geldes wünschen bzw. die Prüfung nicht zum Nachholtermin ablegen wollen, gehen Sie bitte direkt auf Ihren Ansprechpartner bei der IHK zu.
Sach- und Fachkunde, Unterrichtungen
Für die ausgefallenen Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen werden die bereits gezahlten Gebühren schnellstmöglich gutgeschrieben und dem Gebührenschuldner zurück erstattet.