Bitte beachten Sie das Erfordernis einer A1-Bescheinigung in der EU. Ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit vorliegt, wird aktuell verstärkt kontrolliert.
Grundsätzlich gelten für alle Personen die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie arbeiten. Sind Arbeitnehmer*innen nur vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedsland tätig, gilt jedoch ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaats. Mit einer A1-Bescheinigung können Arbeitnehmer*innen und andere Erwerbstätige nachweisen, ob für sie das Recht des Wohnstaates (Entsendestaates) oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind.
Beachten Sie, dass Sie auch als Selbständiger eine A1-Bescheinigung benötigen.
https://www.dvka.de/media/dokumente/verschiedene/AnwendungA1.pdf
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html