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Arbeitsschutz - Das müssen Unternehmen wissen
Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Der Arbeitsschutzstandard COVID 19 formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Weitere Informationen finden Sie unter:https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html
Konkretisierungen des Arbeitsschutzstandards
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich einen Corona-Arbeitsschutzstandard vorgelegt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu eine Übersicht der Konkretisierungengeordnet nach Branchen veröffentlicht. Hierzu sind regelmäßige Aktualisierungen vorgesehen. Die Übersicht finden Sie auf der Website der DGUV.
Wie reagiere ich bei einem Verdachtsfall im Unternehmen oder bei einem infizierten Mitarbeiter?
Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Zur Meldung verpflichtet ist allerdings nur ein bestimmter, in § 8 Infektionsschutzgesetz definierter Personenkreis.
Die Kontaktdaten der Gesundheitsämter können Sie beispielsweise über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts abfragen. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich zu verhalten haben.
Infizierte werden in der Regel vom Gesundheitsamt zu ihren Kontakten in den vergangenen Tagen und zu Symptomen befragt, sie werden namentlich registriert und gegebenenfalls Labortests unterzogen. Hier sollten Sie mit dem Amt kooperieren. Für Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen aber nicht schwer krank sind, kann das Gesundheitsamt eine Heim-Quarantäne anordnen.
(Quelle: DIHK)
Allgemeine hygienische Regeln
- Halten Sie möglichst wenig Kontakt zu anderen Personen.
- Infizierte sollten entweder zeitlich versetzt oder in anderen Räumen als andere Personen essen.
- Es gilt die allgemeine Husten-Etikette: Abstand beim Husten und Niesen halten, wegdrehen und entweder in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen.
- Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen. Augen, Nase und Mund möglichst nicht berühren.
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