Auf diesem Informationsportal finden Unternehmen unter anderem Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen, zu Vertrags- und Arbeitsrecht oder Arbeitschutz. Desweiteren informieren wir Auszubildende und Teilnehmer unserer Weiterbildungsmaßnahmen hier über die aktuelle Situation rund um Prüfungstermine oder andere Einschränkungen oder Änderungen.
: Der „Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ der EU-Kommission und die hierauf beruhenden "Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" und "Bundesregelung…
: Die Corona-Pandemie stellt viele mainfränkische Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Um die Unternehmen zu unterstützen, hat die IHK Würzburg-Schweinfurt das Ende vergangenen Jahres gestartete „Krisenpaket“ erweitert. Die Wirtschaftskammer…
: In zwei Schreiben vom 18. März 2021 befasst sich das BMF mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden.
: Das Bayerische Landeskriminalamt warnt vor betrügerischen E-Mails mit angeblichen Antragsformularen auf Corona-Überbrückungshilfen.
: Die Corona-Krise bringt enorme Herausforderungen für die regionale Wirtschaft mit sich. Während auf der einen Seite neue Geschäftsideen entstehen, sind andere Unternehmen gezwungen ihr Geschäftsmodell zu überdenken und neu auszurichten.
Auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums sowie Bundesinnenministeriums können Sie neben Reise-FAQs aktuelle Einschränkungen für den Verkehr und Reisen in Erfahrung bringen. Hygiene- und Verhaltenshinweise speziell für Betriebe und Beschäftigte in Verkehr und Logistik hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft zusammengestellt.
Es gibt für verschiedene Bereiche wie dem Fahrpersonalrecht, Sonntagsfahrverboten, Qualifikationserfordernissen etc. Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen für die Transportbranche und ihr Fachpersonal, die nur während der Pandemie gelten.
Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle des Bundesamts für Güterverkehrs (BAG).Durch die Gegenzeichnung von Deutschland der neuen ADR-Vereinbarung M333 und M 334 bleiben alle Gb-Schulungsnachweise bzw. ADR-Bescheinigungen deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Das bedeutet, dass zur Verlängerung der Bescheinigung/des Nachweises bis zum 30. September 2021 eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.
Hier finden Sie multilateralen Vereinbarungen (Multilateral agreements & ADR Multilateral agreements) für den Straßenverkehr und die Beförderung auf Binnenwasserstraßen bzw. die Sondervereinbarungen für den Schienenverkehr inkl. der Zeichnerstaaten.
So kann eine Bescheinigung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte (M333 und M 334) bis zum 30. September 2021 nur verlängert werden, wenn
In der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung finden Sie Einzelheiten zur Beförderung von UN 3291 (medizinischer Abfall) in loser Schüttung.
Zur AllgemeinverfügungDie Informationen, die diese Merkblätter und Links enthalten, sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen