Auf diesem Informationsportal finden Unternehmen unter anderem Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen, zu Vertrags- und Arbeitsrecht oder Arbeitschutz. Desweiteren informieren wir Auszubildende und Teilnehmer unserer Weiterbildungsmaßnahmen hier über die aktuelle Situation rund um Prüfungstermine oder andere Einschränkungen oder Änderungen.
: Für die Einreise speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten gelten dabei nachstehende Änderungen
: Das Bayerische Kabinett hat am 7. April beschlossen, die für den 12. April avisierten Lockerungen und Öffnungen um zwei Wochen zu verschieben.
: Digitale Anwendungen, wie Apps oder Webtools, können Gewerbetreibenden helfen, im Pandemiealltag Sicherheit bei Kundenbesuchen zu schaffen. Der DIHK hat hierfür eine Plattform eingerichtet, über die Anbieter smarter digitaler Lösungen gefunden werden…
: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Allgemeinverfügung vom 01.04.2021 die weitere Aussetzung des Sonn- und Feiertagsverbots nach § 30 StVO bis 16.05.2021 verlängert.
: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch…
Auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums sowie Bundesinnenministeriums können Sie neben Reise-FAQs aktuelle Einschränkungen für den Verkehr und Reisen in Erfahrung bringen. Hygiene- und Verhaltenshinweise speziell für Betriebe und Beschäftigte in Verkehr und Logistik hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft zusammengestellt.
Es gibt für verschiedene Bereiche wie dem Fahrpersonalrecht, Sonntagsfahrverboten, Qualifikationserfordernissen etc. Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen für die Transportbranche und ihr Fachpersonal, die nur während der Pandemie gelten.
Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle des Bundesamts für Güterverkehrs (BAG).Durch die Gegenzeichnung von Deutschland der neuen ADR-Vereinbarung M333 und M 334 bleiben alle Gb-Schulungsnachweise bzw. ADR-Bescheinigungen deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Das bedeutet, dass zur Verlängerung der Bescheinigung/des Nachweises bis zum 30. September 2021 eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.
Hier finden Sie multilateralen Vereinbarungen (Multilateral agreements & ADR Multilateral agreements) für den Straßenverkehr und die Beförderung auf Binnenwasserstraßen bzw. die Sondervereinbarungen für den Schienenverkehr inkl. der Zeichnerstaaten.
So kann eine Bescheinigung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte (M333 und M 334) bis zum 30. September 2021 nur verlängert werden, wenn
In der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung finden Sie Einzelheiten zur Beförderung von UN 3291 (medizinischer Abfall) in loser Schüttung.
Zur AllgemeinverfügungDie Informationen, die diese Merkblätter und Links enthalten, sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen