Auf diesem Informationsportal finden Unternehmen unter anderem Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen, zu Vertrags- und Arbeitsrecht oder Arbeitschutz. Desweiteren informieren wir Auszubildende und Teilnehmer unserer Weiterbildungsmaßnahmen hier über die aktuelle Situation rund um Prüfungstermine oder andere Einschränkungen oder Änderungen.
: Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett eine Angebotspflicht für Coronatests für Unternehmen beschlossen. Die Verordnung ist am 15. April verkündet worden, 5 Tage danach tritt sie in Kraft, also am 20. April. Am 30. Juni 2021 tritt sie außer Kraft.
: Unternehmen, die im November und Dezember 2020 von den Schließungsanordnungen der Länder betroffen waren, können noch bis zum 30. April 2021 November- und Dezemberhilfe beantragen.
: Die IHK Würzburg-Schweinfurt bewertet die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung zu einer Testangebotspflicht der Unternehmen sowie zur neuen bundesweiten Corona-Notbremse als Schritte in die falsche Richtung.
: Neue Richtlinien für Reisen aus dem Schengenraum, das Vereinigte Königreich und Irland
: Die IHKs bringen Anbieter und Käufer von Schnell- und Selbsttests zusammen… Hilfe für Unternehmen, die Schnell- oder Selbsttests im Betrieb anbieten möchten, leisten die IHKs mit einer neuen Recherchemöglichkeit.
Auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums sowie Bundesinnenministeriums können Sie neben Reise-FAQs aktuelle Einschränkungen für den Verkehr und Reisen in Erfahrung bringen. Hygiene- und Verhaltenshinweise speziell für Betriebe und Beschäftigte in Verkehr und Logistik hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft zusammengestellt.
Es gibt für verschiedene Bereiche wie dem Fahrpersonalrecht, Sonntagsfahrverboten, Qualifikationserfordernissen etc. Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen für die Transportbranche und ihr Fachpersonal, die nur während der Pandemie gelten.
Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle des Bundesamts für Güterverkehrs (BAG).Durch die Gegenzeichnung von Deutschland der neuen ADR-Vereinbarung M333 und M 334 bleiben alle Gb-Schulungsnachweise bzw. ADR-Bescheinigungen deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Das bedeutet, dass zur Verlängerung der Bescheinigung/des Nachweises bis zum 30. September 2021 eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.
Hier finden Sie multilateralen Vereinbarungen (Multilateral agreements & ADR Multilateral agreements) für den Straßenverkehr und die Beförderung auf Binnenwasserstraßen bzw. die Sondervereinbarungen für den Schienenverkehr inkl. der Zeichnerstaaten.
So kann eine Bescheinigung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte (M333 und M 334) bis zum 30. September 2021 nur verlängert werden, wenn
In der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung finden Sie Einzelheiten zur Beförderung von UN 3291 (medizinischer Abfall) in loser Schüttung.
Zur AllgemeinverfügungDie Informationen, die diese Merkblätter und Links enthalten, sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen