: Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, eine neue, 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 zu erlassen.
: Aufgrund der Ausweitung von Homeoffice-Tagen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurden mit Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Polen und Frankreich Konsultationsvereinbarungen getroffen, nach denen unter bestimmten Umständen…
: Der Ministerrat des Freistaats Bayern hat am 5. April 2022 die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe in begründeten Einzelfällen beschlossen.
: Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation sollen die Erklärungsfristen in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate verlängert werden.
: Seit 1. April können Unternehmen, die weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, Anträge auf die bis Ende Juni 2022 verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV bezieht sich nun auf…