: Bayern verlängert die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bis zum 30. Juli 2022. Corona-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt mit Erleichterungen bestehen.
: Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) wurde verlängert bis einschließlich 2. Juli 2022.
: Wurde Ihr Antrag auf Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, Neustarthilfen) noch nicht beschieden, erhalten Sie einen fristwahrenden vorläufigen Bewilligungsbescheid.
: Empfänger von Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum Juli bis September 2021 sowie Oktober bis Dezember 2021) sind verpflichtet, nach Ablauf der Antragsfrist eine Endabrechnung einzureichen.
: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert.