Prüfung über freiverkäufliche Arzneimittel
Das Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel („freiverkäufliche Arzneimittel“) auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat.
Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbracht werden.
Ansprechpartner

Sophie Gopp
Beraterin Recht und Steuern
Würzburg
Telefon: 0931 4194-316
E-Mail: sophie.gopp@ wuerzburg.ihk.de
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Astrid Schenk
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg
Telefon: 0931 4194-315
E-Mail: astrid.schenk@ wuerzburg.ihk.de
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Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@ wuerzburg.ihk.de
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