Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Gründungszuschuss
Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Arbeitsagentur entscheidet über die Anträge nach eigenem Ermessen.
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Finanzielle Unterstützung von der ARGE
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden.
Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder
- sich selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.
Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage Ihrer monatlichen Regelleistung errechnet. Ergänzend dazu können Sie einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner der ARGE prüft außerdem, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient.
Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Ihre Ansprechpartner
Sonja Weigel
Beraterin Existenzgründung
- Existenzgründung, Einheitlicher Ansprechpartner
- BusinessClass
- Fördermittel
Würzburg
Telefon: 0931 4194-322
E-Mail: sonja.weigel@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Daniela Issing
Beraterin Existenzgründung
- Existenzgründung
- Firmenrecht
- Coachingprogramme
Würzburg
Telefon: 0931 4194-302
E-Mail: daniela.issing@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Simon Suffa
Diplom-Geograph
Büroleiter Geschäftsstelle Schweinfurt
- Existenzgründung, Finanzierung und Unternehmensförderung
- Standortentwicklung, Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung
- Innerstädtische Verkehrsfragen, Stadtmarketing, Handel, Mittelstandsfragen
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-611
E-Mail: simon.suffa@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Erich Helfrich
Bereichsleiter Starthilfe | Unternehmensförderung
- Gründungskultur Mainfranken
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Grundsatzfragen der Unternehmensförderung, Unternehmensnachfolge
Würzburg
Telefon: 0931 4194-317
E-Mail: erich.helfrich@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
