IHK Würzburg

Professionelle Begleitung für Jungunternehmer

Gründercoaching Deutschland

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich.

Viele junge Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, um den Erfolg zu sichern. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Eine qualifizierte Unternehmensberaterin / ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Existenzgründer und Jungunternehmer, deren bereits getätigte gewerbliche oder freiberufliche Gründung oder Geschäftsübernahme nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht länger als 1 Jahr nach der Gründung).

Was kann gefördert werden?

Alle Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachinginhalte / Coachings,

  • die den Vorgründungsbereich betreffen (siehe Bayerisches Vorgründungs- und Nachfolge-Coaching-Programm);
  • die mit anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot);
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) oder Buchführungsarbeiten beinhalten;
  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
  • die die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben;
  • die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Berater/Beratungsunternehmen selbst vertrieben werden;
  • die die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-Schulungsmaßnahmen beinhalten;
  • für Unternehmen im Nebenerwerb;
  • für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Runder Tisch Bayern und Turn Around Beratung);
  • die die jeweils gültigen Bemessungsgrundlagen des insgesamt vertraglich zu vereinbarenden Netto-Beraterhonorars überschreiten.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Insgesamt werden höchstens 6.000,- Euro gefördert.
  • Bezogen auf die förderfähigen Kosten werden 50 % bezuschusst.
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800,- Euro.
  • Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
  • Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn eine Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Gründer / Jungunternehmer vorliegt. Hierfür ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
    Die Höhe der Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.



Besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit aus

Gilt für Existenzgründer, sofern an sie im ersten Jahr der selbstständigen Tätigkeit

  • ein Gründungszuschuss (§ 57 SGB III)
  • Einstiegsgeld (§ 16 Abs. 2 Satz 2 und § 29 SGB II)
  • Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II)
  • oder sonstige weitere Leistungen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II)


zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden oder wurden.

  • Insgesamt werden höchstens 4.000,- Euro gefördert.
  • Bezogen auf die förderfähigen Kosten werden 90 % des Beraterhonorars bezuschusst.
  • Das maximale förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800,- Euro.
  • Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
  • Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn eine Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Gründer / Jungunternehmer vorliegt. Hierfür ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
    Die Höhe der Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.

KfW Zuschussrechner

Auf der Internetseite der KfW-Mittelstandsbank können Sie sich die Höhe Ihres Beratungszuschusses errechnen lassen.

Wichtige Hinweise

Es wird empfohlen, das folgende Muster zum Coachingvertrag zu verwenden. Damit wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Regelungen vereinbart werden und die Vertragsprüfung durch die KfW zeitnah erfolgen kann. Sollte darüber hinaus weiterer Regelungsbedarf bestehen, kann dieser zwischen den Vertragsparteien zusätzlich vereinbart werden.

Wir empfehlen die Verwendung des folgenden Abschlussberichtsmusters zur Einreichung bei der KfW, da die standardisierte Struktur des Berichts die Bearbeitung in der KfW erleichtert und damit beschleunigt. Dabei ist es wichtig, dass sich die Darstellung im Bericht - ausgehend von den im Coachingvertrag vereinbarten Coachinginhalten - auf die spezifische Unternehmenssituation bezieht (individuelle Vorschläge und konkrete Hinweise zur Umsetzung). Bitte beachten Sie hierzu die "Hinweise zum Abschlussbericht".

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, darüber hinaus weitere Berichtspflichten mit Ihrem Berater zu vereinbaren. Ferner können zusätzlich Ergebnisse des Coaching durch weitere Unterlagen, die dem Existenzgründer ausgehändigt werden, dokumentiert werden (z.B. Controllingsysteme, Planungsunterlagen, Marketingkonzepte).

Achtung!

Neues Antragsverfahren ab 01.04.2011!

Der Antragsteller sucht sich in der KfW-Beraterbörse einen geeigneten Berater aus und füllt den Online-Antrag unter www.kfw.de/antragsplattform aus.


Im Online-Antrag sind bereits der Berater sowie die Anzahl der Tagewerke zu nennen.

In einem persönlichen Gespräch beim Regionalpartner (www.rp-suche.de) (bitte vorherige Terminvereinbarung) werdeb das weitere Procedere erklärt und die einzureichenden Unterlagen für die KfW geprüft:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Original-Gewerbeanmeldung / ggf. Original-Handelsregisterauszug
  • Original-SGB-Bescheid, falls besondere Förderung aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr der Gründung beantragt wird

Der Regionalpartner beglaubigt Kopien der Originalformulare und gibt online gegenüber der KfW eine Empfehlung ab. Anschließend sendet er die Antragsunterlagen in Papierform an die KfW.

Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des Zuschusses und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Zusage gegenüber dem Antragsteller per Post.

Daraufhin unterzeichnen Antragsteller und Berater einen Coachingvertrag und legen die Einzelheiten der Beratung fest.

Der Vertrag muss nicht mehr bei der KfW bzw. beim Regionalpartner eingereicht werden.

Erst dann darf mit der Beratung begonnen werden!

Nach Ablauf der Beratung - allerdings spätestens innerhalb eines Jahres ab Zusage durch die KfW – wird ein Abschlussbericht vom Berater erstellt. Dieser wird an den Antragsteller ausgehändigt, allerdings nur auf Verlangen bei der KfW vorgelegt.

Gleichzeitig wird ein Schlussverwendungsnachweis ausgefüllt.

Der Berater trägt Vertrags- und Abschlussdaten ein und schickt den Nachweis zusammen mit der Original-Rechnung, einer beglaubigten Kopie des Kontoauszugs und eventuell einer Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung an die KfW.

Optional bietet der Regionalpartner weiterhin die Prüfung der Abschlussunterlagen an und reicht diese direkt bei der KfW ein.

 

Alle laufenden Fälle, die vor dem 01.04.2011 beim Regionalpartner freigegeben wurden, werden nach dem alten Procedere (Einreichung Vertrag bzw. Abschlussunterlagen) weitergeführt.

Ihre Ansprechpartner

Daniela Issing

Beraterin Existenzgründung

- Existenzgründung
- Firmenrecht
- Coachingprogramme

Würzburg

Telefon: 0931 4194-302

E-Mail: daniela.issing@ wuerzburg.ihk.de

Kontaktformular

Sonja Weigel

Beraterin Existenzgründung

- Existenzgründung, Einheitlicher Ansprechpartner
- BusinessClass
- Fördermittel

Würzburg

Telefon: 0931 4194-322

E-Mail: sonja.weigel@ wuerzburg.ihk.de

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