Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist eine rechtlich eigenständige juristische Person, die durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Mindestgrundkapital beträgt 50 000 Euro.
Die Aktien müssen mindestens auf einen Nennbetrag von 1 Euro lauten. Die Gründung einer AG bedarf der notariellen Beurkundung. Die Organe der AG sind die aus den Aktionären bestehende Hauptversammlung, der Vorstand und der mindestens aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat.
Als Firma kann eine Personen-, Sach-, Phantasie- bzw. Mischfirma gewählt werden. Als notwendigen Rechtsformzusatz muss sie "Aktiengesellschaft" oder eine allgemeine verständliche Abkürzung dieser Bezeichung ("AG") enthalten. Beispiel: "GS Baustoffhandel AG", "ABC Aktiengesellschaft".
Auf Geschäftsbriefen müssen die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Der Vorsitzende des Vorstands ist als solcher zu bezeichnen.
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