Auftreten im Geschäftsverkehr
Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firmierung einschließlich Rechtsformzusatz, Ort seiner Niederlassung, Registergericht und Handelsregisternummer angegeben werden.
Bei der GmbH sind neben Firma, Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer noch die Geschäftsführer und - sofern vorhanden - die Aufsichtsratsvorsitzenden zu nennen.
Die GmbH & Co. KG muss neben der eigenen Firma, dem Rechtsformzusatz, dem Ort der Niederlassung, dem Registergericht und der Handelsregisternummer noch die Firma des persönlich haftenden Gesellschafters sowie Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführer und evtl. Aufsichtsratsvorsitzender der GmbH angeben.
Bei der Aktiengesellschaft sind auf den Geschäftsbriefen die Firma, der Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsvorsitzende zu nennen. Beispiel: Pergamon AG, Kitzingen, Registergericht Würzburg, HRB 325, Vorstandsmitglieder Egon Keller und Hugo Meier, Aufsichtsratsvorsitzender Eduard Schimansky.
Wer als Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen ist (Kleingewerbetreibender), muss seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 im Geschäftsverkehr nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten.
Allerdings ist darauf zu achten, dass der Gewerbetreibende gemäß § 37 HGB nicht firmenähnlich im Geschäftsverkehr auftritt.
Ferner muss gemäß § 14 Abs. 4 Punkt 1 UStG der vollständige Name sowie die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers angegeben werden.
Lesen Sie auch unsere Informationen unter "Pflichtangaben auf Rechnungen".
Die Abgrenzung zwischen der im Handelsregister eingetragenen Firma von anderen geschäftlichen Kennzeichen wie beispielsweise Geschäftsbezeichnungen ist schwierig und muss im Einzelfall geklärt werden.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB Gesellschaft) sind die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Gesellschafter anzugeben.
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