Firmenrecht
Eintragung in das Handelsregister
Für Existenzgründer stellt sich häufig die Frage: Muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen oder reicht die Gewerbeanmeldung aus, um gewerblich tätig zu werden? Die Pflicht zur Eintragung besteht nur für gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Geschäftsumfang eine bestimmte Größenordnung überschreitet. Sofern Ihr Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist, können Sie sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Wir beraten Sie!
- ob eine Eintragung in Ihrem Fall erforderlich ist
- wie die Anmeldung vorzunehmen ist und
- was bei der Wahl der Firmenbezeichnung zu beachten ist.
Wir geben kostenfrei gutachtlich Stellung ab
In folgenden Fällen erstellen wir Gutachten gegenüber den Registergerichten:
- Firmenneueintragungen
- Sitzverlegungen
- Firmenlöschungen
- Verschmelzungen
- Umwandlungen
- Sacheinlagen
- Gegenstands- und Firmenänderungen
Gerne erstellen wir Ihnen bereits im Vorfeld eine Einschätzung der gewünschten Firmierung. Diese kann gegebenenfalls bereits vom Notar zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag dem Registergericht zugesandt werden.
So können Sie Zeit und Kosten sparen!
Musterverträge
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab.
Je nach Rechtsform sollten bzw. müssen Sie bereits jetzt schon Ihren ersten Vertrag - einen Gesellschaftsvertrag - abschließen.
Zur Orientierung dienen Musterverträge, zusammengestellt von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Sie über den Partner-Link auf der rechten Seite finden können.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder bei Rechtsanwälten, eingeholt werden.
Gesellschaftsrecht
Ihre Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen!
Die Wahl der Rechtsform bedeutet für Sie als Unternehmer eine wichtige Weichenstellung.
- Wird eine Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen benötigt?
- Wollen die Gesellschafter die selben Rechte und Pflichten?
- In welcher Höhe sollen Einlagen geleistet werden?
- Wie wichtig für den Unternehmenserfolg sind Imageaspekte?
Daher sollten Sie sich intensiv mit Ihrem Unternehmen und Ihren persönlichen Bedürfnissen/Wünschen auseinandersetzen und sich detailliert über die Auswirkungen informieren. Nur anhand genauer Informationen können Sie wirklich optimal entscheiden.
Ihre Ansprechpartner
Daniela Issing
Beraterin Existenzgründung
- Existenzgründung
- Firmenrecht
- Coachingprogramme
Würzburg
Telefon: 0931 4194-302
E-Mail: daniela.issing@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Sonja Weigel
Beraterin Existenzgründung
- Existenzgründung, Einheitlicher Ansprechpartner
- BusinessClass
- Fördermittel
Würzburg
Telefon: 0931 4194-322
E-Mail: sonja.weigel@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Simon Suffa
Diplom-Geograph
Büroleiter Geschäftsstelle Schweinfurt
- Existenzgründung, Finanzierung und Unternehmensförderung
- Standortentwicklung, Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung
- Innerstädtische Verkehrsfragen, Stadtmarketing, Handel, Mittelstandsfragen
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-611
E-Mail: simon.suffa@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Erich Helfrich
Bereichsleiter Starthilfe | Unternehmensförderung
- Gründungskultur Mainfranken
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Grundsatzfragen der Unternehmensförderung, Unternehmensnachfolge
Würzburg
Telefon: 0931 4194-317
E-Mail: erich.helfrich@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
