Recht | Fair Play
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Zur gütlichen Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten existieren bei allen IHKn freiwillige Einigungsstellen. Auf Antrag kann nach § 15 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ein Einigungsstellenverfahren in Gang gesetzt werden. Ziel ist die vergleichsweise Einigung.
Astrid Schenk
Beraterin Wettbewerbsrecht und Arzneimittelprüfung
Würzburg
Telefon: 0931 4194-315
E-Mail: astrid.schenk@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
