IHK Würzburg

Wettbewerbsrecht

Sommer-/Winterschlussverkauf

Nachdem das Sonderveranstaltungsverbot durch die Änderung des UWG aufgehoben ist, ist jede Aktion und Sonderveranstaltung erlaubt. Da der Gesetzgeber davon abgesehen hat, die Begriffe „Saisonschlussverkauf“, „Winterschlussverkauf“ und „Sommerschlussverkauf“ besonders zu schützen, ist die Verwendung dieser Begriffe nicht mehr an bestimmte Zeiträume und Warengattungen gebunden. Sie sind beliebig verwendbar. Eine zeitliche Beschränkung für Schlussverkäufe (früher 12 Werktage) gibt es ebenfalls nicht mehr.

Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Arzneimittelprüfung

Würzburg

Telefon: 0931 4194-315

E-Mail: astrid.schenk@ wuerzburg.ihk.de

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