Recht | Fair Play
Omnibusverkehr
Wer als Unternehmer/in Personenbeförderung mit Kraftomnibussen oder PKW durchführen will, die kein Verkehr mit Taxen oder Mietwagen ist, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Vereinfacht wird diese Prüfung "Omnibusprüfung" genannt, obwohl diese auch für beispielsweise Ausflugsfahrten mit Pkw erforderlich ist. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Der Orientierungsrahmen listet detailliert alle Kenntnisbereiche auf, die prüfungsrelevant sind.
Downloads in diesem Bereich
- Merkblatt OmnibusverkehrPDF, 71 KB
- Orientierungsrahmen OmnibusOrientierungsrahmen zur Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen ("Omnibusprüfung")PDF, 71 KB
- Informationen zum Verkehrsleiter und EU-Road-PackageNeue Regeln im Markt- und BerufszugangPDF, 58 KB
- Empfehlung zur Umschreibung gleichwertiger AbschlussprüfungenInhabern gleichwertiger Abschlussprüfungen nach GBZugV/PBZugV wird empfohlen, eine Umschreibung vornehmen zu lassenPDF, 21 KB
Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@wuerzburg.ihk.de
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