Gütertransporte
Wer als Unternehmer/in gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Der Orientierungsrahmen listet detailliert alle Kenntnisbereiche auf, die prüfungsrelevant sind.
Downloads zum Thema
- Merkblatt Güterkraftverkehr inkl. AnmeldeformularMerkblatt für Existenzgründung im GüterkraftverkehrPDF, 91 KB
- Orientierungsrahmen GüterkraftverkehrOrientierungsrahmen zur Fachkundeprüfung GüterkraftverkehrPDF, 87 KB
- Informationen zum Verkehrsleiter und EU-Road-PackageNeue Regeln im Markt- und BerufszugangPDF, 58 KB
Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@wuerzburg.ihk.de
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