Recht | Fair Play
Gefahrgutfahrerschulung
LKW-Fahrer benötigen für bestimmte Transporte gefährlicher Güter eine ADR-Bescheinigung. Diese wird nach Besuch einer speziellen Schulung bei zugelassenen Veranstaltern und anschließender bestandener Prüfung von der IHK ausgestellt.
Downloads aus diesem Bereich
- Merkblatt GefahrgutfahrerschulungPDF, 42 KB
Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@wuerzburg.ihk.de
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