Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz regelt die Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer, die einen Führerschein für Lkw (Klassen C, CE, C1, C1E) und Omnibus (D, DE, D1, D1E) erstmals erwerben und im nicht privaten, also weitgehend beruflichen bzw. gewerblichen Bereich nutzen. Alle Kraftfahrer für die genannten Führerscheinklassen, auch mit Besitzstand, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Die IHK führt Prüfungen zur Grund- und beschleunigten Grundqualifikation durch und berät in allen Fragen rund um die Berufskraftfahrer-Qualifikation.
Merkblätter und Infomaterial zum Download
- Merkblatt BKrFQGDieses Merkblatt gibt Auskunft über die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes und der -verordnung für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr.PDF, 65 KB
- Anmeldeformular Berufskraftfahrer-QualifikationAnmeldeformular für Prüfungen nach Berufskraftfahrer-QualifikationgesetzPDF, 52 KB
- Lehrgangsveranstalter Berufskraftfahrer-QualifikationPDF, 45 KB
- FAQ zum BKrFQGhäufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrer-QualifikationPDF, 66 KB
- Orientierungsrahmen Bus BKrFQGOrientierungsrahmen zu Prüfungen für Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-QualifikationsgesetzPDF, 76 KB
- Orientierungsrahmen Lkw BKrFQGOrientierungsrahmen zu Prüfungen für Güterverkehr nach dem Berufskraftfahrer-QualifikationsgesetzPDF, 74 KB
- Flyer Fahrer BKrFQGInfoflyer Berufskraftfahrer-Qualifikationen speziell für Fahrer/innenPDF, 1.0 MB
- Gebühren BKrFQGGebührenübersicht für Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-QualifikationsgesetzPDF, 21 KB
- Neue Vollzugshinweise zur Schlüsselzahl 95 (April 2011)PDF, 38 KB
- Informationen zum Feldversuch externe Schulungen nach BKrFQGPDF, 26 KB
Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@wuerzburg.ihk.de
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