Arbeitsrecht, Tarifverträge und Tarifauskünfte
Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht stellt für Mitgliedsunternehmen der IHK Würzburg-Schweinfurt einen sehr wichtigen Rechtsbereich dar. Wir beraten Sie daher gerne bei allen Fragen rund um die Begründung, Abwicklung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf Unternehmerseite.
Tarifrecht:
Tarifverträge regeln die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und treffen Regelungen, insbesondere über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der erfassten Arbeitsverhältnisse. Sie können von einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband bzw. einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Ein Tarifvertrag ist für Sie als Arbeitgeber dann verbindlich, wenn Sie Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Gleiches gilt, wenn Sie den Tarifvertrag selbst abgeschlossen (sog. Firmen- oder Haustarifvertrag) haben und der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist. Er ist auch anzuwenden, wenn er durch einzelvertragliche Bezugnahme zum Gegenstand eines Arbeitsvertrags gemacht oder durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Tarifauskünfte:
In unserem Downloadbereich können Ausbildungsbetriebe Informationen zu den jeweils gültigen Ausbildungsvergütungen abrufen.
Tarifauskünfte erhalten Sie ansonsten bei den folgenden Stellen:
- Tarifgebundene Arbeitgeber, also solche, die Mitglied des tarifabschließenden Verbandes sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband.
- Tarifgebundene Arbeitnehmer, also solche, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrer Gewerkschaft.
- Nach § 8 Tarifvertragsgesetz sind die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Einsicht nehmen können. Auch bei den Betriebsräten bzw. Personalräten dürfte der im jeweiligen Betrieb maßgebliche Tarifvertrag einzusehen sein.
- Ein Verzeichnis aller für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet eingestellt. Dieses Verzeichnis wird vierteljährlich aktualisiert und außer im Internet auch im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) informiert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit über Bestimmungen in bayerischen Tarifverträgen.
Telefon: 0900-110 19 12 (montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr).
Ein Anruf kostet 1,86 Euro pro Minute.
Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Ihrem Anruf zu klären, für welchen Gewerbebereich Sie Auskunft wünschen.
Arbeitsrecht
Jürgen Redlin
Assessor
Bereichsleiter Recht | Fair Play
Würzburg
Telefon: 0931 4194-313
E-Mail: juergen.redlin@wuerzburg.ihk.de
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Christian Sturm
Assessor
Referent Recht | Fair Play
Würzburg
Telefon: 0931 4194-249
E-Mail: christian.sturm@wuerzburg.ihk.de
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Katrin Siegmund
Diplom-Pädagogin
Bereichsleiterin Personal
Würzburg
Telefon: 0931 4194-279
E-Mail: katrin.siegmund@wuerzburg.ihk.de
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