Lohnsteuer
Elektronische Lohnsteuerkarte
Letztmals im Herbst 2009 haben die Gemeinden Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 in Papierform versandt. Die Lohnsteuerkarten 2010 gelten auch für das Jahr 2011 und 2012. Ab dem Jahr 2013 soll dann die Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden.
Wer sich also für 2011 / 2012 einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen will, muss sich hierfür die Lohnsteuerkarte 2010 vom Arbeitgeber aushändigen lassen. Gleichzeitig findet ab 2011 ein Zuständigkeitswechsel statt: Bei Änderungen auf der Lohnsteuerkarte, beispielsweise auch bei einem Steuerklassenwechsel oder bei der Eintragung von Kindern, ist nun das Finanzamt und nicht mehr die Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Dies gilt auch für Bürger, die erstmalig in 2012 eine Lohnsteuerkarte benötigen. Hier stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Für die Meldedaten bleiben weiterhin die Gemeinden zuständig.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat auf seinen Internetseiten Informationen und Formulare zum Lohnsteuerabzug- und Lohnsteuerermäßigungsverfahren zusammengestellt.
Steuerrecht
Christian Sturm
Assessor
Referent Recht | Fair Play
Würzburg
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