Künstlersozialabgabe
Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und nicht mehr die Künstlersozialkasse (KSK), ob und in welcher Höhe ein Unternehmen an die KSK abgabepflichtig ist. Unternehmer sollten sich informieren, denn die DRV plant verstärkte Prüfungen und kann bei Feststellung der Abgabepflicht unter Umständen Nachforderungen oder sogar Bußgelder in erheblicher Höhe auferlegen. Unternehmen, die auf die Anfrage der DRV nicht reagieren, müssen damit rechnen, dass sie bei der nächsten Betriebsprüfung durch die DRV auch auf ihre Abgabepflicht in die Künstlersozialversicherung geprüft werden. Das gleiche gilt für Betriebe, bei denen Anlass zur Vermutung besteht, dass die Angaben nicht korrekt bzw. nicht vollständig sind.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge, während die andere Beitragshälfte von der Künstlersozialkasse getragen wird. Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden durch einen Zuschuss des Bundes und eine Künstlersozial-abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Für die Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen muss der Verwerter eine Sozialabgabe bezahlen. Unternehmer, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen am gesetzlichen Meldeverfahren teilnehmen.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse bietet seit Kurzem abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Meldungen vollständig oder teilweise elektronisch durchzuführen. Sie können die vollständige Meldung unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur online verfassen und abschicken. Sie können aber auch die Formulare am PC ausfüllen, ohne Signatur elektronisch versenden und anschließend die unterschriebenen Ausdrucke per Post verschicken. Auch Betriebe, die erstmalig prüfen, ob sie die Abgabe zahlen müssen, können die entsprechenden Formulare online ausfüllen und versenden, ebenso wie abgabepflichtige Betriebe ihre erstmalige Meldung online erstellen und versenden können.
Die Möglichkeit, die Meldungen elektronisch durchzuführen, hat die IHK-Organisation bereits seit Längerem und unabhängig von der grundsätzlich reformbedürftigen Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung gefordert, um die mit der Abgabezahlung verknüpften Bürokratielasten für die Betriebe zu reduzieren.
Mehr Infos zur Künstlersozialabgabe
Künstlersozialversicherung
Christian Sturm
Assessor
Referent Recht | Fair Play
Würzburg
Telefon: 0931 4194-249
E-Mail: christian.sturm@wuerzburg.ihk.de
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Katrin Siegmund
Diplom-Pädagogin
Bereichsleiterin Personal
Würzburg
Telefon: 0931 4194-279
E-Mail: katrin.siegmund@wuerzburg.ihk.de
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