Recht | Fair Play
Gaststättenunterrichtung
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes. Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
Info:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass zur Unterrichtung mit.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.
Wir können die Bescheinigungen erst nach erfolgtem Zahlungseingang übersenden.
Die Gebühr ist am Tag der Unterrichtung in bar zu begleichen.
Dauer:
08:15 Uhr - 13:45 Uhr
Preis: 55,00 €
Merkblatt und Anmeldeformular mit Terminen zum Download
- Anmeldung GaststättenunterrichtungPDF, 29 KB
- Merkblatt GaststättengewerbePDF, 50 KB
- Termine Gaststättenunterrichtung 2012PDF, 23 KB
Astrid Biener
Beraterin Wettbewerbsrecht und Arzneimittelprüfung
Würzburg
Telefon: 0931 4194-315
E-Mail: astrid.biener@wuerzburg.ihk.de
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