Recht | Fair Play
Prüfung über freiverkäufliche Arzneimittel
Das Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel („freiverkäufliche Arzneimittel“) auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat. Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbracht werden.
Nächster Prüfungstermin: 24.05.2012
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Astrid Biener
Beraterin Wettbewerbsrecht und Arzneimittelprüfung
Würzburg
Telefon: 0931 4194-315
E-Mail: astrid.biener@wuerzburg.ihk.de
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