IHK Würzburg

Recht | Fair Play

Prüfung über freiverkäufliche Arzneimittel

Das Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel („freiverkäufliche Arzneimittel“) auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat. Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbracht werden.

 

Nächster Prüfungstermin: 24.05.2012

Astrid Biener

Beraterin Wettbewerbsrecht und Arzneimittelprüfung

Würzburg

Telefon: 0931 4194-315

E-Mail: astrid.biener@ wuerzburg.ihk.de

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