IHK Würzburg

09.01.2012 - 14:27 Uhr

Alles nur noch elektronisch

Für die Jahre ab 2011 müssen alle unternehmerischen Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden.

Das betrifft insbesondere:

- die Jahreserklärung für Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind schon seit einiger zeit nur noch elektronisch möglich)

- Körperschaftssteuer

- Gewerbesteuer

- Einkommensteuer, wenn man unternehmerische Einkünfte hat

- Einnahmeüberschussrechnung für Kleinunternehmer (EÜR)

 

(Bundesgesetzblatt 2008 | S. 2850)