09.01.2012 - 14:27 Uhr
Alles nur noch elektronisch
Für die Jahre ab 2011 müssen alle unternehmerischen Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden.
Das betrifft insbesondere:
- die Jahreserklärung für Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind schon seit einiger zeit nur noch elektronisch möglich)
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommensteuer, wenn man unternehmerische Einkünfte hat
- Einnahmeüberschussrechnung für Kleinunternehmer (EÜR)
(Bundesgesetzblatt 2008 | S. 2850)

