IHK Würzburg

23.02.2012 - 08:40 Uhr

Erleichterungen für Forschungsaufenthalte in Deutschland

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg mitteilt, wird die Visaerteilung für Forschungsaufenthalte für Nicht-EU-Staatsbürger sowie für Familienangehörige erleichtert.

Wenn Sie Wissenschaftler, Ingenieure, IT-Experten etc. im Bereich „Forschung und Entwicklung“ aus dem Nicht-EU-Ausland beschäftigen (wollen), so bietet die sog. Forscher-Richtlinie allen Beteiligten wesentliche Vorteile.
 
Der Flyer des Bundesamtes für Migration und Flüchltinge für Forschungsaufenthalte in Deutschland wurde aktualisiert. Unter  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/flyer-forschungsaufenthalte-deutsch.pdf?__blob=publicationFile steht er zum Herunterladen bereit.
 
Wesentliche Änderungen seit dem 26.11.2011, die in diesem Flyer berücksichtigt worden sind:
 

  • Die Visa für Forscher, deren Ehegatten und Kinder wird ohne Beteiligung der Ausländerbehörde erteilt. Das Verfahren wird dadurch erheblich beschleunigt.
  • Die Ehegatten von Forschern haben uneingeschränkten Zugang zur Erwerbstätigkeit. Sie bekommen einen Aufenthaltstitel mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit gestattet“. Deutsche Sprachkenntnisse werden von ihnen für die Einreise weiterhin nicht verlangt.

 
Weitere Vorteile der Forscher-Aufenthaltserlaubnis zeichnen sich durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union ab. Laut dem Gesetzesentwurf sollen die Bezeichnung des Forschungsvorhabens sowie die Angaben zu Urlaub, Arbeitszeit und Versicherung des Forschers in der Aufnahmevereinbarung nicht mehr erforderlich sein. Ein neues Muster der Aufnahmevereinbarung ist bei uns bereits in Vorbereitung und wird nach Inkrafttreten des Gesetzes auf unserer Internetseite zum Download bereit gestellt werden.
 
Die stark verschlankte Version des Antrags auf Anerkennung als Forschungseinrichtung im Sinne des § 20 AufenthG finden Sie hier.
 
Für weitergehende Fragen können Sie sich an Herrn Viktor Tietz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, – Anerkennung von Forschungseinrichtungen –,
Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg, Tel.: 0911/943-4716 oder -4710, wenden.