16.02.2012 - 11:09 Uhr
Änderung der Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen
Die deutsche Zollverwaltung hat die Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen dahingehend geändert, dass die alleinige Nennung des nationalen Ursprungslandes eines EU-Staates künftig in Lieferantenerklärungen nicht mehr anerkannt wird.
Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union kann nach einer aktuellen Meldung der deutschen Zollverwaltung in Lieferantenerklärungen nur noch ergänzend als Ursprungsland angegeben werden. Beispiel: "...Ursprungserzeugnisse der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union (Deutschland) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit…“. Die alleinige Nennung eines Mitgliedsstaates der EU in Lieferantenerklärungen wird künftig nicht mehr akzeptiert.
Die bisher tolerierte alleinige Nennung des Ursprungslandes wird die Zollverwaltung in dieser Form nicht mehr akzeptieren. Ein fließender Übergang zur neuen Verfahrensweise wird angestrebt, um der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, ihre internen Abläufe entsprechend anzupassen.
Weitere Informationen:
Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen
