19.01.2012 - 14:52 Uhr
Verpackungsverordnung: Hinterlegungsphase für das VE-Register beginnt.
Die Vollständigkeitserklärung für 2011 kann ab sofort hinterlegt werden. Die gesetzliche Frist endet am 1. Mai 2012!
Die Vollständigkeitserklärungen (VE) für das Berichtsjahr 2011 können ab dem 23. Januar im Online-Portal, dem sogenannten VE-Register (https://www.ihk-ve-register.de/) hinterlegt werden.
Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Jahr 2011 endet am 1. Mai 2012.
Die Einhaltung dieser Frist kontrollieren die zuständigen Landesvollzugsbehörden. Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit drastischen Geldbußen rechnen.
Ab dem 2. Mai 2012 wird im Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
Bei Fragen rund um den Hinterlegungsprozess zur Verpackungsverordnung steht Ihnen Frau Jacqueline Escher, Bereich Umwelt/Energie, Tel: 0931 4194-364, eMail: jacqueline.escher@wuerzburg.ihk.de gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.




