IHK Würzburg

26.01.2012 - 10:20 Uhr

Mini-KWK-Programm startet zum 1. April wieder

Für hocheffiziente KWK-Anlagen bis 20 kWelektrisch können ab diesem Tag wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die Förderung ist nach Leistung der Anlage gestaffelt.

Die Anforderungen an die Anlagen gehen über die KWK-Richtlinie der EU hinaus. Bis 10 kW müssen mindestens 15 Prozent und ab 10 kW mindestens 20 Prozent Primärenergieeinsparung erreicht werden. Zudem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von 85 Prozent oder mehr zu erzielen.

Dazu kommen weitere Voraussetzungen:

  • Ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt 
  • Eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements 
  • Ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 Kilowatt 

Die Anlagen müssen in einer BAFA-Liste enthalten sein, die spätestens am 15. März 2012 im Internet veröffentlicht werden soll (www.bafa.de). Grundlage der Liste sind entsprechende Herstelleranmeldungen.

Quelle: DIHK