Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen und/oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert. Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle und der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und weisen die Herkunft einer Ware nach. Sie müssen von einer berechtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt sein. In der Bundesrepublik Deutschland übernehmen diese hoheitliche Funktion die IHKs. Bescheinigt werden von den IHKs neben Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen auch andere dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z.B. Visaanträge und Freiverkaufsbescheinigungen).
Ursprungsregeln
Mit der Vollendung des EU-Binnenmarktes wurden zum 01.01.1994 für alle heutigen 27 Mitgliedstaaten einheitliche Regeln hinsichtlich des nicht präferenziellen Warenursprungs in das gemeinschaftliche Zollrecht - den Zollkodex - integriert. Verbindlich festgelegt sind diese Ursprungsregeln in den Artikeln 23 und 24 des EU-Zollkodex.
Ausfüllhilfe
Mit der hier zum Download angebotenen pdf-Datei können die Ursprungszeugnis-Angaben in die Formularfelder eingetragen, auf die Ursprungszeugnis-Vordrucke (Formulare) gedruckt und unter einem eigenen Dateinamen abgespeichert werden.
Es ist ausschließlich das kostenlose Programm Adobe Reader (ab Version 8) zu verwenden, da die Funktionen mit anderen pdf-Programmen teilweise nicht genutzt werden können.
Downloads:
Ihr Ansprechpartner:
Marika Gößwein
Sachbearbeiterin International
Würzburg
Telefon: 0931 4194-274
E-Mail: marika.goesswein@wuerzburg.ihk.de
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Sachbearbeiter Außenwirtschaft
Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
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