IHK Würzburg

Vierteljährliche Zusammenfassende Meldung

Diese Meldung muss von jedem Unternehmen, das zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt ist und innerhalb der EU grenzüberschreitend steuerfreie Versendungen an andere Unternehmen vornimmt, zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemacht werden. Sie enthält folgende Angaben:

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Unternehmens, das die innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Lohnveredelungen ausgeführt hat.

Sie erhalten die USt-IdNr. beim

Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
Tel: (0228) 406 122, Fax: (0228) 406-2661
Internet: http://www.bzst.de

Die Erteilung einer USt-IdNr. kann telefonisch erfolgen, sofern das Unternehmen nicht neu gegründet wurde. Bei Neugründung ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Bei beiden Verfahren ist die Steuernummer und das jeweils zuständige Finanzamt anzugeben.

Über die Internet-Adresse (http://evatr.bff-online.de/eVatR) kann der Unternehmer die USt-IdNr eines Kunden im EU-Ausland jederzeit und nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern bestätigen lassen. Nach Eingabe der eigenen USt-IdNr. und der zu bestätigenden USt-IdNr. des ausländischen Abnehmers werden die Informationen mit der Datenbank der jeweiligen Finanzbehörde des ausländischen Abnehmers abgeglichen.

Ihr Ansprechpartner:

Kurt Treumann

Betriebswirt (VWA)

Referent International

Würzburg

Telefon: 0931 4194-309

E-Mail: kurt.treumann@ wuerzburg.ihk.de

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Jürgen Rosenberger

Referent International

Würzburg

Telefon: 0931 4194-325

E-Mail: juergen.rosenberger@ wuerzburg.ihk.de

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