IHK Würzburg

Binnenhandel

Im EU-Binnenhandel/Intrahandel also dem Warenhandel zwischen den Mitgliedsstaaten, gibt es keine Zollgrenzen mehr für Waren, die sich im freien Verkehr (Gemeinschaftsware) befinden. Entsprechend entfallen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr die üblichen Zollformalitäten, welche im Warenverkehr mit Staaten außerhalb der EU (Drittländern) gelten. Im freien Verkehr der EU befinden sich Waren, die entweder in einem Staat der EU hergestellt wurden oder die, wenn sie nicht in der EU produziert wurden, bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern verzollt und versteuert wurden.

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Jürgen Rosenberger

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