Elektronische Ausfuhranmeldung/ATLAS-Verfahren ist Pflicht!
Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens hat sich geändert. Seit 1. Juli 2009 müssen alle Ausfuhranmeldungen mit dem elektronischen Zollverfahren "ATLAS-Verfahren – Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“ abgewickelt werden, das bisherige „Papierverfahren“ ist nicht mehr möglich.
Zollanmeldungen sind vom Anmelder elektronisch zu erfassen und der Zollstelle elektronisch zu übermitteln. Der Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen (z. B. Rechnungen) führt zu einer Verfahrenserleichterung.
- Die elektronische Ausfuhranmeldung kann auf verschiedenem Wege erfolgen.
- Jede Alternative hat direkte Auswirkungen auf firmeninterne Verfahrensabläufe. Deshalb sollte möglichst frühzeitig mit der Umsetzung begonnen werden.
- Jeder Teilnehmer benötigt eine so genannte Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) und eine Zollnummer für die Beteiligtenstammdaten. Die BIN ersetzt die handschriftliche Unterschrift beim elektronischen Datenaustausch mit dem Zoll.
Die Inanspruchnahme dieser ATLAS-Zollabwicklung setzt außerdem eine bestimmte Hardware und eine zertifizierte Software (zertifizierte ATLAS-Software-Anbieter) voraus. Je nach Anzahl der Abfertigungen können Inhouse-Lösungen oder Dienstleister mit ATLAS-Zugangsmöglichkeiten in Frage kommen. Die Kosten sind abhängig von der gewählten Lösung.
Zugangsmöglichkeiten zum IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr
Es gibt verschiedene technische Zugangswege zu ATLAS. Die Anschaffung einer Inhouse-Lösung mit eigener ATLAS-Software zur direkten Teilnahme an ATLAS ist nur für Unternehmen mit einer sehr großen Zahl an Ausfuhrvorgängen eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Option. Die weiteren Varianten für Unternehmen mit geringem oder mittlerem Ausfuhrvolumen zeigt die nachstehende Aufstellung:
- Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (so genannte Vertreterlösung). Besondere Voraussetzungen seitens des Ausführers sind nicht zu erfüllen. Die Einschaltung eines Zollbüros bietet sich zum Beispiel an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse hat. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros.
- Einschaltung eines Dienstleisters/Softwareanbieters über dessen Rechenzentrum das Unternehmen die Exportdokumente erstellt (so genannte Online-Lösung). Außer einem Internetzugang und einem Internetbrowser sind keine technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Dienstleisters und enthalten i.d.R. einen Einmalbetrag für Anschluss/Freischaltung und Schulungsmaßnahmen. Außerdem fallen abhängig vom Umfang der erstellten Dokumente monatliche Kosten an, wobei es unterschiedliche Abrechnungsvarianten gibt.
- Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) kann auch für Ausfuhranmeldungen in vereinfachten Verfahren genutzt werden. Die IAA Plus wird mithilfe des Elster-Zertifikats digital signiert, so dass die Vorlage einer Druckausgabe der erfassten Ausfuhranmeldung beim Zollamt entfällt. Das Ausfuhrbegleitdokument wird digital übermittelt.
Lösung für geringe Ausfuhrvolumina
Für geringe Ausfuhrvolumina (weniger als zehn Ausfuhren pro Monat) empfiehlt der Zoll die Nutzung der Internetausfuhranmeldung Plus. Die IAA Plus wird sowohl im Normalverfahren als auch im vereinfachten Verfahren angeboten. Gemeinsam mit dem Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes bedeutet dies, dass weder die Ware beim Zollamt zu gestellen, noch die Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle körperlich vorzulegen ist. Als technische Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren via Internet ist keine spezielle Software erforderlich, ein Standardbrowser ist ausreichend. Außerdem sind eine Zollnummer und ein gültiges ELSTER-Zertifikat erforderlich. Somit ist die IAA Plus für alle Wirtschaftsbeteiligten mit nur wenigen Ausfuhren im Monat eine echte Alternative zum Verfahren „Zugelassener Ausführer“, auf dessen Beantragung in diesen Fällen verzichtet werden kann.
Ihr Ansprechpartner:
Kurt Treumann
Betriebswirt (VWA)
Referent International
Würzburg
Telefon: 0931 4194-309
E-Mail: kurt.treumann@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
Jürgen Rosenberger
Referent International
Würzburg
Telefon: 0931 4194-325
E-Mail: juergen.rosenberger@wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular
