Finanzielle Förderung von Beratungen

Turn Around Beratung

Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

 

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose. Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.

Suchen Sie einen qualifizierten Berater? Wie läuft die Beratung ab?

Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei. Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für die Turn Around Beratung gelisteten Berater.

 

Wie läuft die Beratung ab?

Anträge sind über die Regionalpartner der KfW zu stellen. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner finden Sie unter http://www.rp-suche.de/rpsuche/TAB.

Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen. Das Unternehmen erfasst vorab die Antragsdaten über die KfW-Antragsplattform (www.kfw.de/antragsplattform) online und druckt das erzeugte Formular aus.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung

Das Unternehmen reicht das ausgedruckte Antragsformular im Original inklusive Anlagen beim Regionalpartner ein.

  • Schwachstellenanalyse mit positiver Fortführungsprognose und konkreten Maßnahmen
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung

Hinweise

  • Die Schwachstellenanalyse (von einem unabhängigen Berater erstellt) muss konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten und eine positive Fortführungsprognose bescheinigen. 
  •  
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Schwachstellenanalyse nicht älter sein als acht Wochen.
  •  
  • Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner bei Antragstellung eine Empfehlung für die Durchführung einer Beratung im Rahmen der Turn Around Beratung ab. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des Zuschusses und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Zusage an das Unternehmen. 
  •  
  • Das Unternehmen wählt einen Berater aus der KfW-Beraterbörse aus. Dieser muss für die Turn Around Beratung frei geschaltet sein. 
  •  
  • Das Unternehmen schließt mit dem ausgewählten Berater einen schriftlichen Beratervertrag, in dem die Beratungsinhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sind. Mit der Beratung darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden. Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Empfehlung des Regionalpartners abgeschlossen wurde und dem Regionalpartner spätestens mit den Abrechnungsunterlagen vorliegt. 
  •  
  • Die Beratung wird innerhalb eines Zeitraums von maximal acht Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum der Ausstellung durch die KfW) durchgeführt. 
  •  
  • Nach Beendigung der Turn Around Beratung erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden. Die im Rahmen der Schwachstellenanalyse entwickelten Maßnahmen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit müssen auch im Abschlussbericht der Turn Around Beratung berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen müssen Sie zur Abrechnung einreichen

Das Unternehmen reicht die nachfolgend aufgeführten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie des Originals beim Regionalpartner ein: 

  • Gesamtrechnung des Beraters
  • Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg des Eigenanteils am Beraterhonorar. BeiNicht-Vorsteuerabzugsberechtigung muss auch die Zahlung der anteiligen Mehrwertsteuer erkennbar sein. 
  • Abschlussbericht des Beraters
  • Beratervertrag
  • Abtretungserklärung in Kopie, sofern eine Abtretung zur Auszahlung des Zuschusses an den Berater erfolgen soll 
  • ggf. Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung

Die KfW prüft die eingereichten Unterlagen und veranlasst nach Prüfung die Auszahlung des Zuschusses. Diese Unterlagen müssen dem Regionalpartner mit Ablauf des Beratungszeitraumes (d. h. innerhalb von 8 Monaten ab Erteilung der Zusage) vollständig vorliegen, andernfalls ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben. Die Unterlagen leitet der Regionalpartner an die KfW weiter.

 

Wie hoch ist die Förderung

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75 % in den neuen Bundesländern (sowie "Phasing Out"-Regionen)
  • 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)
  • 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. Auch ausgeschlossen sind Unternehmen, die als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder hierzu verpflichtet ist oder wenn bei deren Inhaber die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Ihre Ansprechpartner

Daniela Issing

Beraterin Existenzgründung

- Existenzgründung
- Firmenrecht
- Coachingprogramme

Würzburg

Telefon: 0931 4194-302

E-Mail: daniela.issing@ wuerzburg.ihk.de

Kontaktformular

Sonja Weigel

Beraterin Existenzgründung

- Existenzgründung, Einheitlicher Ansprechpartner
- BusinessClass
- Fördermittel

Würzburg

Telefon: 0931 4194-322

E-Mail: sonja.weigel@ wuerzburg.ihk.de

Kontaktformular