Inhalt
Anwenden berufsbildbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens bei der Anfertigung von Prüfungsstücken:
- Lesen von technischen Unterlagen
- Planen von Arbeitsabläufen
- Prüfen, Anreißen, Kennzeichnen
- Ausrichten und Spannen
- manuelles Spanen
- maschinelles Spanen
- Trennen und Umformen
- Fügen
- Kontrollieren und Beurteilen der Prüfungsstücke
- Erstellen von pneumatischen oder elektro-pneumatischen Schaltungen und deren Verknüpfung mit dem Prüfungsstück
Voraussetzungen
Auszubildende, vertraut mit den im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Fertigkeiten und Kenntnissen.
Dauer
2 Wochen von 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Ansprechpartner