Wann werde ich zur Prüfung zugelassen?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung zugelassen werden laut Prüfungsordnung Auszubildende, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, soweit sie an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) geführt haben.

Termine für die Prüfungsanmeldung

Zwischenprüfung

  • Anmeldeschluss 15.11. für  die Zwischenprüfung im Frühjahr
  • Anmeldeschluss 15.05. für die Zwischenprüfung im Herbst

Abschlussprüfung

  • Anmeldeschluss 15.11. für die Abschlussprüfung im Frühjahr (Teil 1)
  • Anmeldeschluss 15.02. für die Abschlussprüfung im Sommer (Teil 1 und Teil 2)
  • Anmeldeschluss 15.05. für die Abschlussprüfung im Herbst (Teil 1)
  • Anmeldeschluss 15.08. für die Winterprüfung im Winter (Teil 1 und Teil 2)

Sie möchten Ihre Prüfung vorziehen?

Verkürzung der Ausbildungszeit

Details zum Verkürzen oder Verlängern der Ausbildungszeit finden Sie unter nachfolgender Seite.

verkürzen und verlängern
Vorzeitige Zulassung wegen guter Leistungen

§ 45 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Prüfungsordnung

Auszubildende bzw. Umschüler können nach Anhören der Ausbildenden und der Berufsschule vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen.

a) Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen,

  • dass mindestens gute betriebliche Leistungen erbracht wurden,
  • und dass alle nach den Berufsordnungsmitteln wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten dem Auszubildenden in hinreichendem Maße vermittelt wurden,
  • oder dass zu erwarten ist, dass bis zum Ende der Prüfung das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

b) Die schulischen Leistungen ergeben sich insbesondere aus dem letzten Zeugnis.

Ist dieses Zeugnis am Tag des Anmeldeschlusses älter als vier Monate, sind die im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen von der Berufsschule schriftlich zu bestätigen. Die prüfungsrelevanten schulischen Leistungen müssen einen mindestens „guten“ Notendurchschnitt (besser als 2,5) aufweisen. In diesen einzelnen Fächern/Lernfeldern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein.

Der ausgefüllte Antrag muss spätestens bis zum Tag des Anmeldeschlusses eingereicht werden.

Antrag als pdf herunterladen

Infos für externe Prüfungsteilnehmer ohne klassische Ausbildung

Sie haben noch keinen Berufsabschluss?

Die Chance, das zu ändern bietet Ihnen die Externenprüfung.

Auch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erreichen. 

Er bietet Ihnen viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet Ihnen vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.

Welche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung müssen Sie erfüllen?

Ihre Berufserfahrung zählt!

Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichem Gespräch weiter.

Sprechen Sie uns an.
Wie gehen Sie am besten vor?

Antrag einreichen

Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung (s. Merkblatt) mit aussagefähigen Nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt und sollten vorgelegt werden. 

Merkblatt und Antrag als pdf

Termine für Zwischen-und Abschlussprüfungen

Gewerblich-Technische Berufe

Eine Übersicht der Prüfungstermine können Sie hier als Pdf einsehen oder herunterladen.

Termine als pdf
Kaufmännische Berufe

Eine Übersicht der Prüfungstermine können Sie hier als Pdf einsehen oder herunterladen.

Termine als pdf

Ansprechpartner

Prüfungswesen Organisation

Meinolf Brinkmöller

Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
  • Organisation kaufmännischer und gewerblich-technischer Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Kontakt
Kontaktformular vCard09721 7848-633
Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
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  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Maresa Brückner

Betriebswirtin
Referentin Prüfungswesen Berufsausbildung
Teamleiterin
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Teamleitung Prüfungswesen
  • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Zusammenarbeit mit Aufgaben­erstellungs­einrichtungen
Kontakt
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Wolfgang Büttner

Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
Würzburg

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  • Gewerblich-technische Zwischen- und Abschlussprüfungen
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Tätigkeitsbereiche
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