IHK Würzburg

Wissenswertes

Zeugnisse, Zweitschriften und Lehrzeitbestätigungen

Übernahme der Berufsschulnote ins IHK-Prüfungszeugnis

Auf Antrag der Auszubildenden kann die Durchschnittsnote der Berufsschule in das IHK-Prüfungszeugnis übernommen werden. Auszubildende müssen sich dafür den Antrag herunterladen und in der Berufsschule abgeben.

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Zweitschrift des Prüfungszeugnisses

Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben können Sie für eine Gebühr von 20,00 Euro im Voraus eine Zweitschrift bei uns be­antragen. In unserem Archiv sind Unterlagen ab dem Jahr 1946 vorhanden.  Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zu. Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid, die Zweitschrift wird Ihnen dann nach Zahlungseingang baldmöglichst zugesandt.

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FH Ausbilderprüfung bei der IHK anerkennen lassen

Die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt führt unter Absprache mit der IHK die Ausbilderprüfung (ADA-Prüfung oder Ausbilderschein) durch. Um ausbilden zu können, ist eine Anerkennung durch die örtliche IHK nötig.

Füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden dieses an:

IHK Würzburg-Schweinfurt
Abteilung Berufsbildung
Mainaustr. 33
97082 Würzburg

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Fremdsprachliche Übersetzung von Prüfungszeugnissen

Prüfungszeugnisse, die nach dem 1. April 2005 (In Krafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes) ausgestellt wurden, können in englischer und/oder französischer Sprache von der IHK angefordert werden. Seit der Abschlussprüfung Winter 2009/2010 erhalten alle Auszubildenden automatisch eine englischsprachige Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses.

Sollten Sie keine Übersetzung des Prüfungszeugnisses haben, oder zusätzlich eine französischsprachige Übersetzung wünschen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit Ihren Angaben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • Prüfungsdatum
  • Prüflingsnummer und/oder Azubi-Ident-Nummer
  • in welche Sprache Sie das Zeugnis übersetzt haben möchten (englisch und/oder französisch)

an die unten angegebene Adresse. Es fallen keine Kosten an.

IHK Würzburg-Schweinfurt
Berufsausbildung
Mainaustr. 33
97082 Würzburg

Lehrzeitbestätigung für Rentenanträge

Eine Berufsausbildung wird bei der Berechnung der Rentenanprüche vorteilhaft angerechnet. Hierbei ist der Nachweis der tatsächlichen Ausbildungszeit wichtig. Das Abschlusszeugnis reicht der Rentenversicherungsanstalt als Nachweis meist nicht aus.

Füllen Sie bitte den Antrag auf Lehrzeitbestätigung aus und senden diesen an:

IHK Würzburg-Schweinfurt
Abteilung Berufsbildung
Mainaustr. 33
97082 Würzburg

Unterlagen sind nur bei Berufen aus Industrie, Handel und Dienstleistung vorhanden. Bei handwerklichen Berufen wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer.

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