Der Arbeitsvertrag für Auszubildende und Umschüler
Ausbildungsvertrag und Umschulungsvertrag
Wenn ein Auszubildender oder Umschüler im Unternehmen eingestellt wird, muss mit diesem ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist der IHK umgehend, spätestens vor Ausbildungsbeginn zur Eintragung vorzulegen. Neben der rechtlichen Verpflichtung, ist dies auch wichtig um die Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld geklärt zu haben.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Registrierung des Ausbildungsvertrages
- Antrag auf Eintragung und beide Durchschläge
(=Kompletter Formularsatz)
(Ausbildungs-/ Umschulungsvertrag zum download) - sachlich - zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz – entfällt bei Auszubildenden ab 18 Jahren –
Bei Vertragsabschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter notwendig.
Vorgesehener Gesundheitscheck vor Beginn der Ausbildung
Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche unterliegen einem besonderen Schutz bei der Ausbildung. Wenn ein Bewerber eingestellt wird, ist vorher eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Der jugendliche Bewerber bekommt ein entsprechendes Formular bei der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule.
Die Untersuchung ist durch diesen Vordruck kostenfrei für den Bewerber und den Betrieb. Einen Abdruck als Nachweis erhält die IHK.
Nachdem der Vertrag eingetragen wurde, geht Ihnen der eingetragene Ausbildungsvertrag und die ärztliche Bescheinigung wieder zu.
Verkürzen oder Verlängern des Ausbildungsvertrages
Verkürzung
Voraussetzung, damit ein Ausbildungsverhältnis verkürzt werden kann, ist, dass der Auszubildende eine höhere Schulbildung mitbringt. So kann bei Vorliegen der Mittleren Reife das Ausbildungsverhältnis bis zu 6 Monaten und bei Abitur bis zu 12 Monaten verkürzt werden.
Die Verkürzung kann gleich mit der Registrierung des Berufsausbildungsvertrages beantragt werden. Ist dies der Fall, wird das Ausbildungsverhältnis gleich verkürzt registriert. Aber auch eine Verkürzung nach Beginn der Ausbildung ist möglich.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Formloser Antrag
- mit Nennung des Ausbildungsbetriebes und des Auszubildenden
- Grund der Verkürzung (Angabe des Schulabschlusses – z.B. Mittlere Reife)
- Verkürzungszeitraum
- Unterschriften der Vertragspartner. Bei jugendlichen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten den Antrag unterschreiben.
2. Die beiden bereits registrierten Berufsausbildungsverträge im Original
Wenn wir diese Unterlagen erhalten, können wir das Berufsausbildungsverhältnis entsprechend verkürzen und senden Ihnen die geänderten Originalverträge wieder zurück.
Verlängerung
In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden. Neben der Verlängerung durch das nicht Bestehen der Abschlussprüfung (siehe Bereich Prüfungen) sind folgende Gründe denkbar:
- Schwangerschaft
- längere Krankheitszeiten (mind. 3 Monate)
- sehr schlechte Leistungen in Schule und Betrieb
Die Beantragung erfolgt in gleicher Weise wie beim Thema "Verkürzung".
Ansprechpartner
Annika Riedel
Sachbearbeiterin Prüfungswesen Berufsausbildung
- Erstberatung
- Infotheke Berufsausbildung
- Organisation von kaufmännischen Zwischen- und Abschlussprüfungen
Würzburg
Telefon: 0931 4194-305
E-Mail: annika.riedel@wuerzburg.ihk.de
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