IHK Würzburg

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Im Hinblick auf die demografische Entwicklung gilt es, auch die Potenziale von Migranten stärker zu nutzen, die bereits im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben. Die Gleichwertigkeit mit den in Deutschland bekannten Abschlüssen muss jedoch bekannt sein, damit die Unternehmen die Eignung einordnen können.

Bislang galt als Rechtsgrundlagen hierfür lediglich das Bundesvertriebenengesetz sowie zwischenstaatliche Abkommen Deutschlands mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Ab April 2012 soll ein neues Bundesgesetz diese Möglichkeiten auf alle Länder ausdehnen.

Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben bereits in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Berufsabschlüsse erworben. Diese werden, gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht. Oft waren diese Abschlüsse von Unternehmen schwer einzuschätzen, da eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung und Einordnung in das deutsche Bildungssystem nicht existierte.

Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten Menschen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses im Vergleich zu einem deutschen Referenzberufsabschluss.

Dazu haben die deutschen Industrie- und Handelskammern eine zentrale Stelle zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eingerichtet. Diese Anerkennungsstelle wurde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „IHK-FOSA“ (Foreign Skills Approval) gegründet.  Die Erstberatung erfolgt jedoch durch die regionale IHK am Wohnsitz des Anerkennungssuchende.


Das Gesetz tritt am 01.04.2012 in Kraft. Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.

Bundesvertriebenengesetz

Wer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung bzw. Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. 

Die Bestimmungen gelten nur für anerkannte Spätaussiedler. Weder die deutsche Volkszugehörigkeit noch die deutsche Staatsangehörigkeit können eine Anerkennung als Spätaussiedler ersetzen.

Der Ablauf: 

  • Antrag ausfüllen
  • Lebenslauf (möglichst in tabellarischer) Form erstellen und dem Antrag beifügen
  • Kopie des Vertriebenen und Flüchtlingsausweises / Personalausweises beifügen
  • Beglaubigte Fotokopie des ausländischen Prüfungszeugnisses bzw. Diploms mit Angabe der vermittelten Fächer (Inhalte) beifügen
  • Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Prüfungszeugnisses bzw. Diploms beifügen
  • Versenden an IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustr. 33, 97082 Würzburg

Ansprechpartner

Marco Slodczyk

 

- Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
- Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
- Ausbildungs- und Fachkräfteberatung Stadt Würzburg

Würzburg

Telefon: 0931 4194-293

E-Mail: marco.slodczyk@ wuerzburg.ihk.de

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Isabel Linz

 

- Projektkoordination zur Fachkräftesicherung
- Aufbau regionaler Netzwerke
- Beratung unserer Mitglieder im Zuge des demografischen Wandels

Würzburg

Telefon: 0931 4194-358

E-Mail: isabel.linz@ wuerzburg.ihk.de

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